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   LSG Bayern, 10.03.2010 - L 2 U 368/08   

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https://dejure.org/2010,18634
LSG Bayern, 10.03.2010 - L 2 U 368/08 (https://dejure.org/2010,18634)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.03.2010 - L 2 U 368/08 (https://dejure.org/2010,18634)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. März 2010 - L 2 U 368/08 (https://dejure.org/2010,18634)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - anspruchsbegründende Tatsache - kein Nachweis - nicht geklärter Unfallhergang - Grundsatz der objektiven Beweislast - Sturz von Kellertreppe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Oberschenkelknochenfraktur infolge Sturzes von einem Stuhl im häuslichen Umfeld als mittelbare Folge eines versicherten Arbeitsunfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1
    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Grundsatz der objektiven Beweislast

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Bayern, 10.03.2010 - L 2 U 368/08
    29 Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleiten möchte, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des Klägers (vgl. BSGE 6, 70, 72).
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